Wohnsitzbestätigung
Jede Person, welche in Seewen SO wohnt oder gewohnt hat, kann eine solche Wohnsitzbescheinigung beantragen.
Die Wohnsitz-/ Niederlassungsbescheinigung erhalten Sie ab sofort nur noch am Schalter der Einwohnerdienste zu den bekannten Schalteröffnungszeiten unter Vorweisung des Ausweises und durch Bargeldzahlung der Gebühr in Höhe von CHF 15.00. Der postalische Versand ist nicht mehr möglich, so die Weisung des Gemeinderates.
Gemeinderat und Einwohnerdienste
19. April 2022
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 911 93 14 | gemeindeverwaltung@seewen.ch |