Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit. Die Luftreinhalte-Verordnung fordert deshalb, dass Feuerungsanlagen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen etc.) alle zwei Jahre kontrolliert und gemessen werden müssen. Von der Messpflicht (nicht aber von der Kontrollpflicht) ausgenommen sind Einzelraumfeuerungen (Schwedenöfen, Cheminée) bis 70 kW Leistung.
Die Feuerungskontrolle obliegt im Kanton Solothurn dem Amt für Umwelt.
Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung auf den 1. Juli 2018 ist die Feuerungskontrolle liberalisiert worden. Seither können Hauseigentümer selber bestimmen, welche Fachperson sie für die sicherheitstechnische Wartung oder den Service beauftragen und wer die Feuerungskontrolle durchführt. Das neue Recht bringt aber auch Verantwortung. Sobald nämlich vom Amt für Umwelt eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu organisieren.

weitere Infos unter: gemeindeverwaltung@seewen.ch

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