Etwas über das Schulwesen in Seewen

29. Juni 2005
Eine Schule in Seewen wird zum ersten Mal im Jahre 1637 erwähnt. Die Kinder von Hochwald müssen diese Schule auch besucht haben, denn im Jahre 1674 soll sich diese Gemeinde von Seewen abgetrennt und eine eigene Schule errichtet haben.

Im Jahre 1784 unterrichtete Johann Erzer die Schulkinder von Seewen. Er hatte das Jahr zuvor einen 7wöchigen Lehrkurs in Solothurn und im Herbst 1787 daselbst einen 1-2 wöchigen Wiederholungskurs absolviert. Im Jahre 1792 gab er das Lehramt auf.

Eine Aufzeichnung der Schulverhältnisse im Kanton Solothurn stammt aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert. Im Jahre 1798 wurde bei der Lehrerschaft eine gesamtschweizerische Umfrage durchgeführt, mit insgesamt 60 Fragen. Es folgen nun einige Auszüge, wie die Lehrer die damalige Schule beurteilten.

Die lokalen Verhältnisse
Vom Kanton Solothurn liegen 83 Antworten vor, 6 fehlen. 11 Gemeinden besitzen ein Schulhaus oder ein zu Schulzwecken von der Gemeinde zur Verfügung gestelltes Haus. In vielen Gemeinden musste der Lehrer selbst um ein Schulzimmer besorgt sein, an andern Orten mussten die Eltern schulpflichtiger Kinder abwechslungsweise eine Stube zur Verfügung stellen: Urejosepf Nigly in Wolfwil hält die Schule im väterlichen Hause, Joseph Schmidli bekommt 6 Pfund Stebler Stubenzins, Urs Wyss in Seewen 2 Klafter Holz, Urs Joseph Meier in Bärschwil wurde der Zins versprochen aber nie bezahlt. Von den Schulhäusern oder den der Gemeinde überlassenen Lokalen heisst es: 17 sind alt, finster, schlecht, sehr schlecht, reparaturbedürftig, ungesund und feucht; 7 sind als ordentlich, weder neu noch baufällig, alt aber nicht baufällig; und 14 kann man als neu, fast neu, gut brauchbar bezeichnen. Ein Lehrer schrieb, dass das Schulzimmer "Füecht, dass ich und Kinder Vielzeit krank worden sind". War eine Schule in einem Privathaus, ging dort die Arbeit gewohnt weiter, wie spinnen, nähen und weben. Viele Eltern konnten das Schulgeld nicht aufbringen, wie der folgende Bericht aus Laupersdorf zeigt: "Die meisten Kinder in den Armen Klassen sind, welche ihren Armen Ältere, das Brod müssen helfen verdienen, es ist Bedaurung würdig: Kinder welche Verstand und Willen hätTen etwas zu lernen, müssen zurückbleiben und andern Leuten Sklaven seyn. Zwar gibt es auch saumselige Ältere, die ihre Kinder nicht wollen lernen lassen". In 8 Berichten fehlt die Antwort nach der Klasseneinteilung, in 6 Schulen sind keine Klasseneinteilungen und in 3 wird das Fehlen begründet. 32 Schulen haben je 3 Klassen, eine kleine Zahl schwankt zwischen 2 und 5 Klassen.

Unterricht
79 der 89 Schulen des Kantons haben Winterschule von Martini (11. Nov.) bis Ostern - bis zum ba/men Sonntag - bis Maria Verkündigung (25.März); von der zweiten Woche Christmonat bis Ostern - vom 1. Christmonat bis ausgentz Hornung. Die tägliche Schulzeit war 5-6 Stunden, nur einmal wurden 8 Stunden gemeldet. An manchen Orten wurden im Sommer an Sonn- und Feiertagen nach der christlichen Unterweisung eine Wiederholungsstunde abgehalten, in anderen mussten die Kinder wöchentlich einen halben Tag, alle 2 Wochen einen Tag oder wöchentlich 1 Tag die Sommerschule besuchen.

Alter der Lehrer
Dieses schwankt zwischen 20 und 80 Jahren. Die meisten sind zwischen 30 und 50. Für 89 Schulen hatte es 90 Lehrer. 63 sind Bürger ihrer Tätigkeitsorte, die Vorbildung fehlt bei den meisten. Niklaus Weibel in Bettlach war Soldat in Corsika. Urs Gubler in "Kriegsdiensten gewesen in Frankreich und Biemonth."
Nebenbeschäftigungen

Vrs (Urs) Gubler, 34 Jahre alt, "ein wenig lismen oder stricken und ein wenig Daglöhnen." Josef Zubler in Gansberg hält viel von seiner Tätigkeit, denn er schreibt: "Nebst dem Lehramt verrichtet der Schulmeister yielle Sachen. Er tut die Gesetze, beschlysse, Proklamationen und Decret öffentlich in und ausser der Kirchen Verlesen und Bekanntgeben. Wie auch das Volksblatt denen Leuthen vorlesen und erklären. Er ist ein Friedstifter. Er verhoff eine Belohnung von der neuen Regierung zu erhalten. Er macht den Unteragenten aus."

Schulfond:
In fast allen Gemeinden besteht ein Schulfonds. Derjenige von Seewen beträgt 400 Pfund Stebler, Nuglar 22 Pfund 4 Schilling 6 1/2 Pfennig, Byren 252 Franken, Büsserach 533 Franken 6 Schilling 6 Pfennig.

Schulgeld
An 19 Schulen wird kein Schulgeld erhoben, an drei bringt jedes Kind täglich ein Scheit Holz, an zweien per Kind und Woche einen Kreuzer und täglich ein Scheit Holz. In Seewen "die Kinder Zahlen nach Abzug des Zinses vom obgemelten Kapital (400 Pfund) den noch für die rückständigen Wachen wochentlich Eines 1/2 Bazen." In Grenchen bezahlen nur die Hintersaessenkinder (Kinder von Zugezogenen) per Woche 1 Sols. Der Lehrer von Meltingen schreibt unwirsch "fille geben gar nichts" und der Lehrer von Bärschwil schreibt "Jetzt schon bey fünft Jahr wollen sich einige weigern, diese 2 Kreuzer per Wochen zu bezahlen."

Besoldung
Der Lehrer von Selzach schreibt "Per Schulwoche 2 1/2 Schweizerfranken und mit der Schuhl hört auch der Lohn auf" und der Lehrer von Meltingen teilt mit "ich habe für den fehnderige Winder nicht einen neuen Thaller Schullohn über kommen." Bättwil: "Die Kost, die ihm die Gemeinde giebt" und das ganze Jahr hindurch von 26 Kindern per Woche und Kind 6 Rappen. Neuendorf: Von den Bauern ,,31 1/2 Mäs Korn", von den übrigen Bürgern 12 Mass Haber, von den armen Bürgern und den Schulkindern 12 Gulden 6 Batzen. "Von jedem Schulkind de's Dags ein Schit Holz." Der Lehrer von Obergösgen und Winznau meint: "Was den Schullehrer anbelangt, so ist sein begehren, das könnte gemacht werden, dass er seyn billigen Dienstlohn ohne Entgeldnus seinen anwesenden Schulkindern könnte bezahlt werden, weil der Dienstlohn so gering ist, das er nicht kann Schul halten, wen er nicht mehr auss liebe, als auss Verdienst die Schul haltet." Johannes Scherb, Lehrer in Arisdorf, gab seinen Beruf auf, weil er schon zu lange auf seinen Lohn wartete. Er ging nach Basel und beschäftigte sich dort mit Büchereinbinden, Zeichnen und Schreiben von Grabinschriften.

Umfrage in Solothurner Gemeinden
Im Jahre 1799 machte die Regierung in Solothurn eine Umfrage über das Schulwesen in den einzelnen Gemeinden. Folgende Angaben habe ich aus dem Schwarzbueb-Kalender aus dem Jahre 1950 entnommen.

Seewen. 2.Viertelstunden = Rechtenberg und Fulnau; 3.Viertelstunden = 4 H'äuser; 1 Stunde = Moos, Belzmüli, Steinegg. lehrer Urs Wyss, 48 Jahre alt, seit 7 Jahren im Amt, besorgt nebenbei Hausgeschäfte, 76 Schüler (40 Knaben und 36 "Mägtchen"). Schulfonds 400 Pfund Stebler. Kein Schulhaus. Einkommen: 2 Klafter Holz für die Schulstube, ein Teil vom Kapitalzins = 7 Pfund, 13 Batzen, von der Kirche 2 Säcke Korn. Diese festen Einnahmen waren sein Gehalt für die Schulzeit während dreier Monate, in welcher die Kinder kein Schulgeld entrichten mussten. Für die andere Zeit musste jedes Kind pro Woche 2 Kreuzer (5 Rappen) bezahlen und in der kalten Jahreszeit jeden Tag noch ein Scheit Holz mitbringen. Urs Wyss wohnte in der Gärbi und gab in der unteren grossen Stube Schulunterricht. Für 76 Kinder reichte aber der Platz bestimmt nicht aus, wahrscheinlich hat er Drei- oder Vierergruppen machen müssen, oder der Schulbesuch war sehr schlecht.

Landschulen im Schulbezirk Dorneck
Aus Sammlung der Gesetze und Verordnungen für den eidgenössischen Stand Solothurn 1836:
Von den 11 Schulgemeinden dieses Bezirks besitzen Witterschwyl und Bättwyl noch keine eigentümlichen Schulhäuser; sie werden in der Mitte bei der Ortschaften ein gemeinsames taugliches Gebäude zu errichten trachten. Seewen und Hochwald sind angewiesen, künftiges Jahr neue Bauten vorzunehmen. Auch in diesem Bezirke sind die erforderlichen obligatorischen Lehrmittel an den wenigsten Orten vollständig vorhanden. Von drei provisorisch angestellten Schullehreramts-Kandidaten haben zwei bis anhin entsprochen. Drei der ältere Lehrer sind noch in den nächsten Bildungskurs einzuberufen; zwei ältere Individuen haben der Schullehrstelle entsagt.

In Dorneck wurde ein Hilfsverein gestiftet, um arme Knaben ein Handwerk erlernen zu lassen; jährliche Beiträge von 10,8 oder 4 Batzen werden geleistet. Wird einem solchen die erforderliche Unterstützung zugesprochen, so erwählt der Verein ein Mitglied, das dem Knaben einen Meister suchen, mit demselben akkordderen und mit ihm in Verbindung bleiben muss, so lange der Knabe in der Lehre ist. Nach der Lehre geht der Knabe drei Jahre in die Fremde, und erst alsdann entscheidet der Verein, ob der Knabe das vorgeschossene Geld zur Erlernung des Handwerks ganz, aber ohne Zins, oder nur zur Hälfte zurück zahlen soll. Ist der Verein mit demselben völlig zufrieden, so kann er ihm die Hälfte schenken, die andere Hälfte muss dann zur bestimmten Zeit zurückbezahlt und in die Kasse des Vereins gelegt werden; dem Verein ist vorbehalten, die Wanderjahre nach Umstände zu verlängern oder zu kürzen.

Ein Jahr später, also 1837, wird im nächsten Band folgendes über das Schulwesen in unserem Bezirk gemeldet.

"Amtei Dorneck. Wenn über die Zustände der Schulen dieses Bezirks nicht ganz erfreuliche Berichte argestattet werden können, so ist doch im Ganzen kein Stillstand eingetreten, und sowohl die Lokale als die innere Einrichtung der Schulen haben sich gebessert. In Bezug auf die erstem geht die Baute in Hochwald vorwärts. Witterschwyl und Bättwyl haben noch keine eigene Lokale. Die' Schulgeräthschaften sind mangelhaft in Bätwil, Nuglar und Roderstorf, in letzterer Schule fehlt auch die grosse Schweizerkarte. Zu Dorneck werden die Lehrmittel teils von der Schulkommission, theils vom Lehrer, teils von den Eltern bestritten; von dieser Schule heißt es, sie hätte weit Bessere's leisten können und sollen; überhaupt zeige sich wenig Theile nehme für Aeufnung des Schulwesens; nachledige Kinder werden nicht gestraft; die Schule sey im Herbstmonat 1836 wohl 14 Tage zu spät angefangen und den Winter hindurch oft unterbrochen worden. In Hochwald sind die Bänke unzweckmässig eingerichtet, es sollen aber neue gemacht werden. In Metzerlen und in Roderstorf werden die Lehrmittel aus dem Schul- und Armenfond bestritten; in beiden Gemeinden hatte der Schullehrer zur Zeit der Abfassung des Inspektoratsberichtes seinen Gehalt weder für 1836 noch 1837 erhalten, zur Erhaltung desjenigen für 1835 musste jener von Roderstorf den Richter in Anspruch nehmen.

In Bätwil, Witterschwil, Nuglar, Hochwald, Seewen und Buren werden die Lehrmittel teils von der Schulkommission, teils vom Lehrer gegen Entschädigung angeschafft. In der letzteren Gemeinde wären bei den guten Anlagen der Kinder grössere Fortschritte zu erwarten gewesen; es ist nun aber zu hoffen, dass der Schullehrer, welcher dem Oberdörferkurse beiwohnte, und übrigens allen Eifer zeigt, die Schule vorwärts bringen werde. In Gempen und Hofstetten werden die Lehrmittel von der Schul- und Armenkasse bestritten.

Dass in Seewen nicht bessere Fortschritte gemacht werden, ist der nachlässge Schulbesuch schuld; drei Kinder besuchten den ganzen Winter durch die Schule niemals, mehrere blieben oft drei bis vier Wochen nacheinander aus; der Schulinspektor mahnte oft und machte Anzeigen, aber niemand wollte strafen; kaum ein Drittel besuchte zur Zeit der Schulinspektion die Schule. In Nuglar sind die vielen Schulabwesenheiten wegen dortigem neuen Schulbau zum Teil zu entschuldigen. Doch abgesehen dieser Rügen, wird in Bezug auf mehrere Gemeinden über die Organisation der Schulen ein günstiges Urteil gefällt. Die Schullehrer halten fest an dem ihnen vorgesetzten Plane. Obgleich sie die Lehre nicht durchwegs ins leben der Kinder zu übertagen verstehen, so wissen sie doch im Ganzen Ordnung zu halten, die Kinder zu beschäftigen und für alle vorgeschriebenen Fächer die gehörige Zeit zu benutzen; kommt dann später mehr geistige und selbständige Bildung der Lehrer dazu, so werden die Folgen segenreich sein."
Anmerkung: Das erste Lehrerseminar, wenn man dem so sagen darf, war in Oberdorf und hatte die Hausnummer 99. Noch im Jahr 1993 hört man manchmal den Ausdruck: "S isch ä 99ger", für Lehrer.

Rechte und Pflichten eines Lehres
Was so ein Lehrer für Rechte und Pflichten hatte, wird in den oben erwähnten Gesetzesbüchlein genau beschrieben. Hier nur einige Auszüge. Anstellung der Lehrer: Um definitiv als Schullehrer angestellt zu werden, sind folgende Eigenschaften erforderlich:
  • Der Bewerber muss unter die Kandidaten des Schullehrerstandes aufgenommen seyn; das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt, und zwei Lehrkurse von zehn, oder einen von 20 Wochen mit befriedigendem Erfolg mitgemacht haben.
  • durch Schulhalten während einem Probejahr seine Tauglichkeit dartun,
  • über seinen sittlichen Wandel und erhaltenen Religionsunterricht gehörig ausweisen können.

Besoldung der Lehrer
Jede Schulgemeinde soll einen eigenen Schulfond haben, aus dem jedem Schullehrer für die Anfangs- und Fortsetzungsschule ein jährlicher Gehalt von wenigstens Fr.150 Busgemittelt wird; der K1. Rath soll aber trachten, die Schulfonds so zu vermehren, daß das jährliche Gehalt auf Fr. 200 erhöht werden kann.
Nebst der Besoldung wird jedem Schullehrer eine anständige freie Wohnung nebst Scheuer und Stallung, oder eine damit im Verhältnis stehende und nötigenfalls vom Kleinen Rath zu bestimmende Entschädigung und4 Klafter Holz zur Beheizung der Schule und zum eigenen Gebrauch zugesichert.
Diejenigen Lehrer, welchen die Gemeinde das zugesicherte nicht ganz verabfolgen können. haben als Entschädigung von ihnen zu fordern:
statt der freien Wohnung sammt Scheuer und Stallung im Schulgebäude wenigstens Fr. 40;
  • für 2 Klafter Holz, für jedes Fr. 10. Jeder Schullehrer und im Schuldienste wirklich angestellter Kandidat ist frei: von der Handfrohnung;
  • von allen Frohrungen für das zum Schuldienste gehörige land;
  • von der Ansassengebühr;
  • vom Militärdienste, und von der Enthebungsgebühr, so lange er sich dem Schulberufe widmet.

Im weiteren ist noch folgendes vermerkt:
Jede Gemeinde und jede Ortschaft, in welcher 40 schulpflichtige Kinder sind, soll eine Schule haben.
Der Ki.Rath bestimmt, ob in Gemeinden mit mehr als 80 Schulkindern eine zweite Schule eingerichtet werden muss.

In jeder Schulgemeinde sollen seyn:
  • Eine Anfangsschule für Knaben und Mädchen.
  • Eine Fortsetzungsschule für Knaben.
Arbeitsschulen für Mädchen sollen, wo es immer die Umstände erlauben, eingeführt werden.

Dauer der Schulzeit
Die Anfangs- und Fortsetzungsschulen beginnen im Winterhalbjahr am 1. Wintermonat und dauern bis zum Anfang der Frühlingsferien, welche durch die Bezirksschulkommission bestimmt werden und 14 Tage andauern. Nach Verfluss derselben beginnen die Schulen des Sommerhalbjahres und dauern bis Mitte Herbstmonats.
Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtstunden ist für die Anfangsschule im Winter auf dreissig, im Sommer wenigstens auf sechs festgesetzt. In der Fortsetzungsschule soll im Winter wenigstens fünf, im Sommer wenigstens zwei Stunden Unterricht erteilt werden. Während den drei sogenannten Hauptwerken im Sommer tritt jedes Mal eine Ferienzeit von vierzehn Tagen ein, deren Anfang die Bezirksschulkommission zu bezeichnen hat.
Die Anfangsschulen beginnen im Winterhalbjahr täglich des Morgens um 8 Uhr und dauern bis 11 Uhr; des Nachmittags um 1 Uhr, und dauern bis 4 Uhr.
Jedes Kind, welches das sechste Altersjahr zurückgelegt, kann, und jedes, welches das siebente zurückgelegt, soll in der Regel die Anfangsschule besuchen, und ist dazu bis nach Vollendung des 13. Altersjahrs verpflichtet.
Jeder Knabe ist vom Tage seiner Entlassung aus der Anfangsschule bis nach Vollendung des 16-ten Altersjahres zum Besuche der Fortsetzungsschule gehalten.
Die Arbeitsschulen haben die Mädchen in der Regel vom zurückgelegten 10. bis zum 15. Altersjahre zu besuchen, der Lehrerin ist jedoch gestattet, auch jüngere Mädchen in die Anstalt aufzunehmen."

Besondere Notizen 1836 aus dem ganzen Kanton
Für Grenchen erhält der erste Lehrer Fr.300 der zweite Fr.200.
Die Besoldung der Lehrerinnen der Arbeitsschulen in Günsberg und Niederwyl ist Fr.1 per Tag.
In der Gemeinde Grenchen beträgt das Pfarr-Einkommen 1729 Franken das Kaplaneinkommen 431 Franken.
In Oberdorf beträgt das Pfarreleinkommen1089 Franken
das Kaplaneieinkommen 636 Franken.
In Bieberist hat der Lehrer der ersten Schule 70, jener der zweiten Schule 150 Franken Besoldung.
In Steinhof bezieht die Lehrerin ein Taggeld von 5 Batzen.
Die Lehrerin in Welschenrohr erhält täglich 5 Batzen,
zu Laupersdorf für einen halben Tag 4 Batzen.
Die Lehrerin Maria Schaad von Oberbuchsiten steht der Arbeitsschule unentgeltlich vor.
In Olten beträgt das Pfarreinkommen 1282 Franken,
das Kaplaneinkommen 1178 Franken.

In Hägendorf ist die Arbeitsschule in blühenden Zustande und wird von Mädchen von 15 bis 25 Jahren besucht. Hier befindet sich auch eine Lesebibliothek von 75 Bänden.
Zu Obergössgen ist für die Lehrerin keine Besoldung ausgesetzt.
Die Mädchenschule zu Dorneck ist von jener für Knaben ganz getrennt. In Breitenbach und Büsserach erhält der Lehrer ein Taggeld von 7 Batzen, in Nunningen von 8 Batzen.
Die Lehrerin Elisabeth Spaar von Meltingen besorgt die Arbeiteschule unentgeltlich.

Meine Urgrossmutter Theresia Wyss war Arbeitslehrerin in Seewen, (Schuelnäijerne). Sie verdiente 1899 Fr.BO im Jahr.

Im Jahre 1910 meinte ein Posamenter in Lupsingen, zum Glück sei er nicht Lehrer geworden wie sein Bruder, denn dieser verdiene im Monat 100 Franken, soviel wie er in einer Woche.