Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Die Sozialen Dienste der Sozialegion Dorneck sind zuständig für alle Belange der Sozialhilfe der Gemeinden des Bezirks Dorneck.

Für Auskünfte und Beratung können Sie telefonisch, persönlich oder per E-Mail mit der Sozialregion Dorneck Kontakt aufnehmen.

Sozialregion Dorneck
Soziale Dienste
Hauptstrasse 33
4143 Dornach
Tel.: 061 706 25 50
E-Mail: sozial@dornach.ch

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag bis Feitag, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr