Eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde Seewen muss innert 14 Tagen in der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
 

Die Meldung können Sie via E-Mail, Post, am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via E-Umzug Über eUmzugCH - eUmzug - Umzug & Adressänderung online melden bekannt geben. Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen.

 

Ausländische Staatsangehörige haben zusätzliche Gebühren für den Ausländerausweis zu entrichten.

 

Schweizerbürger bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)

 

Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ausländerausweis
  • Reisepass
  • Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)

Zugehörige Objekte

Name
Adressänderung (PDF, 498.56 kB) Download 0 Adressänderung