Der Einwohnerkontrolle ist innert 14 Tagen die neue Adresse bekannt zugeben.
Die Meldung der Adressänderung hat ebenfalls, unter Vorweisung des Dienstbüchleins, an den Sektionchef und gegebenfalls, unter Vorweisung des Zivilschutz-Dienstbüchleins, auch an die Zivilschutzstelle zu erfolgen.

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