Abmeldung von Seewen (Wegzug)
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder per eUmzug abmelden.
Wenn Sie nicht schweizer Bürger sind benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Reisepass
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 061 911 93 14 | gemeindeverwaltung@seewen.ch |
Name | Download |
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