Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter oder per eUmzug abmelden.

Wenn Sie nicht schweizer Bürger sind benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis
  • Reisepass

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